Oracle Standard Edition 2 ab sofort auch auf ODA X10 einsetzbar

Mit dem Erscheinen der Appliance Manager Software 19.22 weist Oracle im ODA Licensing Information User Manual darauf hin, dass auch auf den ODAs der X10er Serie die Standard Edition 2 möglich ist.

Was war passiert?

Die im letzten Jahr vorgestellten ODAs der Serie X10 setzen im Gegensatz zu allen früheren Serien nicht mehr auf Intel-Prozessoren, sondern auf AMD-Prozessoren vom Type EPYC 9334. Diese Prozessoren basieren auf einer Multichip-Architekur, d.h. die 32 Kerne in einem Chip sind im Prinzip vier Prozessoren à 8 Kerne. Daher darf eine Standard Edition 2 zunächst nicht eingesetzt werden, da diese lediglich auf Systemen mit maximal zwei Prozessoren eingesetzt werden darf.

Neue Regelung

In der Dokumentation zur neuen Appliance Manager Software gibt es nun die Regelung, dass die Standard Edition 2 auf den X10er Systemen wie folgt eingesetzt werden dürfen:

  • Für je acht aktive Kerne muss eine Prozessorlizenz SE2 vorhanden sein. Wenn die Anzahl der aktiven Kerne nicht durch acht teilbar ist, so wird aufgerundet. Werden also z.B. 20 Kerne genutzt, so müssen drei Prozessorlizenzen vorhanden sein.
  • Die Einschränkung der aktiven Kerne kann sowohl durch Capacity on Demand (d.h. Reduzierung der Kerne im BIOS) als auch durch Konfiguration von DB System CPU Pools erreicht werden.
  • Bei der Nutzung von Named User Plus (NUP) Lizenzen bleibt es bei der Minimumlizenzierung von 10 NUP pro Server.

Diese Regelung gilt ausschließlich für ODA-Systeme. Weder andere Oracle-Systeme noch Systeme von anderen Hardware-Anbietern, welche Prozessoren mit Multichip-Architektur nutzen, dürfen in dieser Form lizenziert werden.

Was bedeutet das?

Der in der ODA X10-Serie verwendete AMD EPYC 9334 Prozessor hat 32 Kerne. Damit sind beim Einsatz ohne Einschränkung der Kerne für eine X10-S vier Prozessorlizenzen erforderlich, für eine X10-L acht und für eine X10-HA 16.

Möchte man eine X10-L als Ersatz für eine ältere ODA mit zwei Intel-CPUs nutzen und keine neuen Lizenzen erwerben, so ist die Anzahl der genutzten Kerne auf 16 einzustellen. Dies geschieht entweder durch eine Einstellung von Capacity on Demand oder durch Konfiguration von DB System CPU Pools, denen alle DB Systems zugeordnet werden. Die Wahl der Lösung hängt z.B. davon ab, ob neben den Datenbanken auch KVMs für Application Server o.ä. geplant sind.

Durch die 16-Thread-Limitierung der Standard Edition 2 ist die Einschränkung auf 8 Kerne pro Prozessorlizenz für eine einzelne DB Instanz zu vernachlässigen. Bei Konsolidierungssystemen mit vielen Instanzen kann diese Einschränkung jedoch einen negativen Performance-Einfluß haben. In diesem Fall muss die Anzahl der Lizenzen ggfs. aufgestockt werden.

Fazit

Mit der neuen Regelung können nun auch die ODAs X10er Serie mit der Oracle Database Standard Edition 2 genutzt werden.

Die Kritikpunkte bzgl. der NVMe SSDs im Modell X10-L bleiben: Der Maximalausbau ist mit lediglich acht SSDs statt zwölf im älteren Modell erreicht. Zudem befinden sich bei Ausbau mit mehr als vier SSDs die zusätzlichen Disks innerhalb des Gehäuses, was beim Tausch eine Downtime erfordert. Daher ist in vielen Fällen der Erwerb einer ODA X9-2L nach wie vor interessant — und aktuell noch möglich.

Bei Fragen rund um ODAs und Oracle Datenbanken wenden Sie sich gerne an uns!